FSK – Jugendfreigabe

Bedeutung der FSK-Freigaben

Bitte achten Sie beim Kartenkauf auf die Altersfreigabe der Filme!

bis 6 Jahre
6 bis 11 Jahre
12 bis 13 Jahre
14 bis 15 Jahre
16 bis 17 Jahre
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 22.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Freigegeben ab 6 Jahren
Besuch leider nicht gestattet
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 22.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Freigegeben ab 12 Jahren
Besuch leider nicht gestattet
Besuch in Begleitung eines Personensorgeberechtigten** (Elternteil) gestattet.
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 22.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Freigegeben ab 16 Jahren
Besuch leider nicht gestattet
Besuch leider nicht gestattet
Besuch leider nicht gestattet
Besuch leider nicht gestattet
Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr. Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Ab 18: Keine Jugendfreigabe
Besuch leider nicht gestattet
Besuch leider nicht gestattet
Besuch leider nicht gestattet
Besuch leider nicht gestattet
Besuch leider nicht gestattet

*Als erziehungsberechtigt gelten (Pflege-) Eltern oder schriftlich von den Eltern autorisierte, volljährige Personen.

** Personensorgeberechtigt sind Personen, denen alleine oder gemeinsam mit anderen Personen (Eltern) nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Eine Übertragung der Personensorge ist ausschließlich dem Jugendgericht vorbehalten!

Grundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG) in seiner aktuellen Fassung.

Auch bei ausdrücklicher Einverständiserklärung der Erziehungsberechtigten, kann der Besuch in den rot markierten Fällen leider nicht gestattet werden!

Kinobetreiber sind verpflichtet diese Bestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, das Alter von Kinogästen zu überprüfen. Auch beim Online-Ticketkauf sind die Altersfreigaben zu beachten. Bei Missachtung besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Rückzahlung.
Kinder und Jugendliche dürfen nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind.

Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung ihrer Eltern (Personensorgeberechtigten) einen Film besuchen, der mit „Freigegeben ab zwölf Jahren“ gekennzeichnet ist (Parental Guidance). Ist lediglich eine erziehungsbeauftragte Person dabei, gilt die Ausnahme nicht.